1. Allgemeines

Mit der Seminaranmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verbindlich an.

2. Anmeldung und Auftragserteilung

2.1 Die Anmeldung zu unseren Seminaren hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Dies ist möglich über unser online Buchungsformular, per Post, Fax oder E-Mail und wird erst rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wird. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Alle mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

2.2 Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Seminarkosten, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelungen angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung inkl. aller Unterlagen.

2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar wie folgt:

– 25% Anzahlung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung
– Restzahlung spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug.

3. Rücktritte, Stornierungen oder Umbuchungen

Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

– bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 25 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
– i
nnerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.)
Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt
oder den Kurs umbucht.

4. Absage von Veranstaltungen und Haftung

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

4.2 Der Veranstalter haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 5fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Veranstalter jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden.

5. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

5.1 EXX Racing Seminare werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen unter Berücksichtigung der jeweils neuesten Erkenntnisse erstellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

5.2 Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Veranstalter berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Teilnehmer darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

6.2 Filmen & Fotografieren ist während des Seminares nicht erlaubt.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

7.1 Erfüllungsort ist Sitz des Veranstalters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Soweit Ansprüche des Veranstalters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)

8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: September 2018